- Welche Waren können von wem verkauft werden?
- 100 Privatpersonen aus Witten!
- Der Jahreszeit entsprechende, intakte, unbeschädigte, saubere und zeitgemäße Kinderkleidung (keine kleine Erwachsenengröße)
- Intakte und vollständige Gegenstände bzw. Spiele.
- Intakte Kinderwagen, Autositze und Fahrgeschäfte
- Nicht verkauft werden: Dekorationsartikel, Lampen, Bilder, Uhren, Kuscheltiere, Schuhe, Strumpfhosen, Socken, Babywannen, Töpfchen sowie Waren, die den Anforderungen nicht entsprechen.
- Großteile (Gitterbettchen, Wickelkommoden, Stubenwagen, Schreibtische, o.ä.) können auf einer Infotafel zum Verkauf angeboten werden. Bitte verwenden Sie dazu Zettel in der Größe A5 und arbeiten Sie entweder mit „Abreiß-Info-Zetteln“ oder Duplikaten, die in einer Klarsichtfolie stecken. Am besten mit Foto! Wenn Sie übrig gebliebene Zettel wieder haben wollen, denken Sie bitte an Ihre Verkäufernummer.
- Wie soll die Ware ausgezeichnet werden?
- Jeder Artikel muss einzeln ausgezeichnet werden (auch Bücher und CDs, keine Sammelboxen)
- Mehrteilige Kleidungsstücke bitte mit Band oder Sicherheitsnadeln fest verbinden
- Kleinteile wie Lego, Playmobil etc. in Klarsichtbeutel verpacken und das Etikett außen drauf kleben
- Kartons von Spielen und Puzzeln mit Tesa fest verschließen oder den Innenkarton mit Frischhaltefolie umschließen und erst dann den Deckel aufsetzen
- Etikettengröße 3 x 4 cm oder größer
- Helle Schilder (weiß, beige, Malerkrepp, o.ä.) KEINE farbigen Schildchen
- Auf das Etikett die Größe und den Preis (nur in 0,50 € Schritten) in „schwarz“ und die Verkäufernummer in „rot und umrandet„
- Etiketten aufkleben oder als Anhänger mit Band anhängen (keine Nadeln verwenden!)
Wichtiger Hinweis: Die Etiketten erst beschriften und nach dem Trocknen der Farbe auf die Kleidung aufkleben, da Edding oder Filzstift abfärben können.
- Wie soll die Ware angeliefert werden?
- Maximal 3 Kisten pro Verkäufer mit einem maximalen Gesamtvolumen von 180 Liter. (Ca. Größe (Kantenlängen): 54 x 28 x 38 cm – zur Orientierung)
- Fahrgeschäfte, Babywippen, Autositze, Kinderwagen und große Spielwaren sind von der Beschränkung auf 3 Kisten ausgenommen
- Kisten und Deckel mit der Verkäufernummer beschriften (Klappkisten müssen noch klappbar sein)
- Die Ware nach Größen vorsortieren und dann vor Ort auf die entsprechenden Tische getrennt nach Ober- und Unterbekleidung auslegen.
- Kleiderbügel für Jacken und Kleider stellen wir bereit. Mitgebrachte Kleiderbügel gehen in unseren Bestand über.
- Ablauf und Organisation der Warenanlieferung
- Die Ware kann am Tag vor dem Basar (Freitag) von 10:00 – 12:00 und von 16:00 – 18:00 Uhr angeliefert werden.
- Beim Bringen der Ware erhalten Sie den Verkäuferausweis. Bitte nicht vergessen diesen mitzunehmen.
- Vor Auslegung der Ware wird die Etikettierung von uns überprüft. Nicht den Anforderungen entsprechende Waren werden aussortiert und nicht zum Verkauf angeboten.
- Ablauf und Organisation während des Verkaufes
- Verkauf der Waren findet am Samstag von 10:00 – 13:30 Uhr statt.
- Auch für Verkäufer gelten diese Einkaufszeiten.
- Ablauf und Organisation der Warenabholung
- Holen Sie Ihre Ware am Tag des Basars während der auf der Rückseite Ihres Verkäufer-Ausweises genannten Zeit ab.
- Es kann keine Ware bis zum nächsten Tag gelagert werden.
- Gerne können Sie jemanden beauftragen, der mit Ihrem Verkäufer-Ausweis Ihre Ware und Ihren Verkaufserlös abholt, falls Sie zu der angegebenen Zeit nicht können.
- Die Aushändigung der Restware und des Verkaufserlöses erfolgt nur gegen Vorlage des Verkäufer-Ausweises.
- Ware und Geld das nicht in der angegebenen Zeit abgeholt wird, wird automatisch einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt.
- Ware, bei der das Preisschild abgegangen oder nicht lesbar war, finden Sie auf separaten Tischen ausgelegt. Sachen, die nicht von ihrem Besitzer zurück genommen werden, werden der Auslandshilfe übergeben.
- Jeder Verkäufer verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach dem Basar, die zurück erhaltenen Sachen auf mögliche Irrläufer zu überprüfen und diese per Mail an Christine Raidt (info@kindersachenbasar-witten.de) zu melden.
- Spende
- Die Verkäufer werden auf freiwilliger Basis gebeten, einen Betrag in Höhe von 10 % oder mehr ihres Verkaufserlöses als Spende für ein gemeinnütziges Projekt in der Stadt Witten zu spenden.
- Die Spende wird direkt vom Verkaufserlös abgezogen und dem gemeinnützigen Projekt in einer Gesamtsumme überwiesen.
- Sonstiges/Rechtliches
- Das Basarteam kann den Verkauf der abgegebenen Ware nicht garantieren. Für den Verlust einzelner Artikel kann keine Haftung übernommen werden.
- Die Organisation des Basars ist eine reine ehrenamtliche Initiative. Die Haftung aller Mitwirkenden beschränkt sich daher in allen Fällen ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach BGB.
- Gewährleistung, Garantie und Umtausch werden für die verkauften Artikel ausgeschlossen.
Bei Fragen:
Christine Raidt 02335 1702983
Doris Reese 02302 933833
Carola Schlüter 02302 1714601