Spielregeln

  1. Welche Waren können von wem verkauft werden?
  • 100 Privatpersonen aus Witten!
  • Der Jahreszeit entsprechende, intakte, unbeschädigte, saubere und zeitgemäße Kinderkleidung (keine kleine Erwachsenengröße)
  • Intakte und vollständige Gegenstände bzw. Spiele.
  • Intakte Kinderwagen, Autositze und Fahrgeschäfte
  • Nicht verkauft werden: Dekorationsartikel, Lampen, Bilder, Uhren, Kuscheltiere, Schuhe, Strumpfhosen, Socken, Babywannen, Töpfchen sowie Waren, die den Anforderungen nicht entsprechen.
  • Großteile (Gitterbettchen, Wickelkommoden, Stubenwagen, Schreibtische, o.ä.) können auf einer Infotafel zum Verkauf angeboten werden. Bitte verwenden Sie dazu Zettel in der Größe A5 und arbeiten Sie entweder mit „Abreiß-Info-Zetteln“ oder Duplikaten, die in einer Klarsichtfolie stecken. Am besten mit Foto! Wenn Sie übrig gebliebene Zettel wieder haben wollen, denken Sie bitte an Ihre Verkäufernummer.
  1. Wie soll die Ware ausgezeichnet werden?
  • Jeder Artikel muss einzeln ausgezeichnet werden (auch Bücher und CDs, keine Sammelboxen)
  • Mehrteilige Kleidungsstücke bitte mit Band oder Sicherheitsnadeln fest verbinden
  • Kleinteile wie Lego, Playmobil etc. in Klarsichtbeutel verpacken und das Etikett außen drauf kleben
  • Kartons von Spielen und Puzzeln mit Tesa fest verschließen oder den Innenkarton mit Frischhaltefolie umschließen und erst dann den Deckel aufsetzen
  • Etikettengröße 3 x 4 cm oder größer
  • Helle Schilder (weiß, beige, Malerkrepp, o.ä.) KEINE farbigen Schildchen
  • Auf das Etikett die Größe und den Preis (nur in 0,50 € Schritten) in „schwarz“ und die Verkäufernummer in „rot und umrandet
  • Etiketten aufkleben oder als Anhänger mit Band anhängen (keine Nadeln verwenden!)

Preisschild

Wichtiger Hinweis: Die Etiketten erst beschriften und nach dem Trocknen der Farbe auf die Kleidung aufkleben, da Edding oder Filzstift abfärben können.

  1. Wie soll die Ware angeliefert werden?
  • Maximal 3 Kisten pro Verkäufer mit einem maximalen Gesamtvolumen von 180 Liter. (Ca. Größe (Kantenlängen): 54 x 28 x 38 cm – zur Orientierung)
  • Fahrgeschäfte, Babywippen, Autositze, Kinderwagen und große Spielwaren sind von der Beschränkung  auf 3 Kisten ausgenommen
  • Kisten und Deckel mit der Verkäufernummer beschriften (Klappkisten müssen noch klappbar sein)
  • Die Ware nach Größen vorsortieren und dann vor Ort auf die entsprechenden Tische getrennt nach Ober- und Unterbekleidung auslegen.
  • Kleiderbügel für Jacken und Kleider stellen wir bereit. Mitgebrachte Kleiderbügel gehen in unseren Bestand über.
  1. Ablauf und Organisation der Warenanlieferung
  • Die Ware kann am Tag vor dem Basar (Freitag) von 10:00 – 12:00 und von 16:00 – 18:00 Uhr angeliefert werden.
  • Beim Bringen der Ware erhalten Sie den Verkäuferausweis. Bitte nicht vergessen diesen mitzunehmen.
  • Vor Auslegung der Ware wird die Etikettierung von uns überprüft. Nicht den Anforderungen entsprechende Waren werden aussortiert und nicht zum Verkauf angeboten.
  1. Ablauf und Organisation während des Verkaufes
  • Verkauf der Waren findet am Samstag von 10:00 – 13:30 Uhr statt.
  • Auch für Verkäufer gelten diese Einkaufszeiten.
  1. Ablauf und Organisation der Warenabholung
  • Holen Sie Ihre Ware am Tag des Basars während der auf der Rückseite Ihres Verkäufer-Ausweises genannten Zeit ab.
  • Es kann keine Ware bis zum nächsten Tag gelagert werden.
  • Gerne können Sie jemanden beauftragen, der mit Ihrem Verkäufer-Ausweis Ihre Ware und Ihren Verkaufserlös abholt, falls Sie zu der angegebenen Zeit nicht können.
  • Die Aushändigung der Restware und des Verkaufserlöses erfolgt nur gegen Vorlage des Verkäufer-Ausweises.
  • Ware und Geld das nicht in der angegebenen Zeit abgeholt wird, wird automatisch einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt.
  • Ware, bei der das Preisschild abgegangen oder nicht lesbar war, finden Sie auf separaten Tischen ausgelegt. Sachen, die nicht von ihrem Besitzer zurück genommen werden, werden der Auslandshilfe übergeben.
  • Jeder Verkäufer verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach dem Basar, die zurück erhaltenen Sachen auf mögliche Irrläufer zu überprüfen und diese per Mail an Christine Raidt (info@kindersachenbasar-witten.de) zu melden.
  1. Spende
  • Die Verkäufer werden auf freiwilliger Basis gebeten, einen Betrag in Höhe von 10 % oder mehr ihres Verkaufserlöses als Spende für ein gemeinnütziges Projekt in der Stadt Witten zu spenden.
  • Die Spende wird direkt vom Verkaufserlös abgezogen und dem gemeinnützigen Projekt in einer Gesamtsumme überwiesen.
  1. Sonstiges/Rechtliches
  • Das Basarteam kann den Verkauf der abgegebenen Ware nicht garantieren. Für den Verlust einzelner Artikel kann keine Haftung übernommen werden.
  • Die Organisation des Basars ist eine reine ehrenamtliche Initiative. Die Haftung aller Mitwirkenden beschränkt sich daher in allen Fällen ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach BGB.
  • Gewährleistung, Garantie und Umtausch werden für die verkauften Artikel ausgeschlossen.

Bei Fragen:
Christine Raidt 02335 1702983
Doris Reese 02302 933833
Carola Schlüter 02302 1714601